Katalog archivischer Dateiformate (
KaD, v2)
Lizenzfreiheit
- Der Gebrauch des Formats darf durch keine Lizenzen eingeschränkt oder einschränkbar sein. Das Format muss herstellerunabhängig sein
- Gewichtung: 1
Bei proprietären Dateiformaten besteht das Risiko, dass der Lizenzgeber seine Strategie ändert (wie Unisys im Fall von GIF) oder dass ein oder mehrere Rechtsnachfolger neue Lizenzforderungen stellen können (wie das Fraunhofer-Institut/Alcatel-Lucent im Fall von
MP3). Proprietäre Dateiformate sind auch in Gefahr, marktabhängigen, schnellen Formatänderungen unterworfen zu sein (fortlaufend neue Features in Adobe
PDF).
Zu beachten ist, dass die Lizenzfrage nicht nur bezüglich des eigentlichen Dateiformats, sondern auch bezüglich der im Format verwendeten Algorithmen zur Codierung, Kompression, Decodierung und Verschlüsselung geklärt ist. Zum Beispiel ist der Kompressionsalgorithmus Lempel-Ziv-Welsh (LZW), der im GIF-Format zur Anwendung gelangt, durch ein Patent von Unisys geschützt. Dabei können auch eingebettete Objekte, etwa Schriften, lizenzrechtliche Verstösse mit unkontrollierbaren Kostenfolgen verursachen (z.B. Schriften in
PDF-Dokumenten; siehe dazu: Licenses for Font Embedding, Streaming and Web Servers:
http://www.itcfonts.com/About/Embedding.htm ).
Aus diesen Gründen ist es besser, wenn Formate und darin verwendete Algorithmen nicht nur lizenzfrei sind, sondern unter einer Open-Source-Lizenz stehen. So kann garantiert werden, dass keine anderweitigen Lizenzforderungen geltend gemacht werden.
Das Kriterium entspricht der Definition für ein
format libre der belgischen Regierung (siehe
http://fr.wikipedia.org/wiki/Format_ouvert ).