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Lizenzfreiheit


  • Der Gebrauch des Formats ist durch keine Lizenzen eingeschränkt oder einschränkbar.
  • Gewichtung: 1

Bei proprietären Dateiformaten besteht das Risiko, dass der Lizenzgeber seine Strategie ändert (wie Unisys im Fall von GIF) oder dass ein oder mehrere Rechtsnachfolger neue Lizenzforderungen stellen können (wie das Fraunhofer-Institut/Alcatel-Lucent im Fall von MP3). Proprietäre Dateiformate sind auch in Gefahr, marktabhängigen, schnellen Formatänderungen unterworfen zu sein.
Zu beachten ist, dass die Lizenzfrage nicht nur bezüglich des eigentlichen Dateiformats, sondern auch bezüglich der im Format verwendeten Algorithmen zur Codierung, Kompression, Decodierung und Verschlüsselung geklärt ist. Zum Beispiel war der Kompressionsalgorithmus Lempel-Ziv-Welsh (LZW), der im GIF-Format zur Anwendung gelangt, durch ein Patent von Unisys geschützt. Dabei können auch eingebettete Objekte, etwa Schriften, lizenzrechtliche Verstösse mit unkontrollierbaren Kostenfolgen verursachen (z.B. Schriften in PDF-Dokumenten).
Aus diesen Gründen ist es besser, wenn Formate und darin verwendete Algorithmen nicht nur lizenzfrei sind, sondern unter einer Freien Lizenz stehen (Creative Commons, GPL, etc.). So kann garantiert werden, dass keine anderweitigen Lizenzforderungen geltend gemacht werden.

Bewertung:
1 schreiben und lesen: Sowohl für das Schreiben (Erzeugen) als auch für das Lesen (Abspielen) von Dateien in diesem Format sind Lizenzzahlungen erforderlich.
2 schreiben: Für das Schreiben (Erzeugen) von Dateien in diesem Format sind Lizenzzahlungen erforderlich.
3 lizenzfrei: Der Gebrauch des Formats unterliegt keinen Lizenzen oder die Lizenz ist abgelaufen.
4 Freie Lizenz: Das Format steht unter einer Freien Lizenz.

Katalog archivischer Dateiformate Version 6.2, Dezember 2021